Sündenfälle einer Regierung
Ein Jahr lang ist die Regierung Gusenbauer im Amt. Lange wurde immer wieder beteuert, dass diese neue große Koalition nicht die Fehler der alten großen Koalitionen machen würde. Nicht lange hat es gedauert und die Worte sind Schall und Rauch.
Zum ersten Mal in der Geschichte der zweiten Republik verweigert der Bundespräsident die Beurkundung eines Gesetzes. Immerhin werden nun die theoretischen Überlegungen in den Verfassungsrechtslehrbüchern, ob der Bundespräsident nur die formalen Apsekte oder auch die inhaltlichen eines Gesetzes prüfen darf, mit einem praktischen Beispiel angereichert. Immerhin geht die Regierung Gusenbauer damit in die Verfassungsgeschichte ein.
Von den Medien eher unbemerkt aber immerhin doch auf ORF in einem Artikel wurde gewürdigt, dass der Bundespräsident auch eine Personalentscheidung von BM Berger überprüfen läßt, da bei der Bestellung eines hohen Postens Berger entgegen des Dreiervorschlages die Frau eines OLG Präsidenten bestellen will.
Nun auch der nächste verfassungsrechtliche Sündenfall. Die Pflegeamnestieverlängerung, die so wie sie beschlossen wird verfassungswidrig wäre, will die Regierung als Verfassungsgesetz beschließen. Bleibt nur zu hoffen, dass der VfGH hier nicht mitspielt und dieses Gesetz wegen Baugesetzwidrigkeit kassieren wird.
Insgesamt bleibt von dieser Regierung ein sehr, sehr, sehr schlechter Eindruck.
Zum ersten Mal in der Geschichte der zweiten Republik verweigert der Bundespräsident die Beurkundung eines Gesetzes. Immerhin werden nun die theoretischen Überlegungen in den Verfassungsrechtslehrbüchern, ob der Bundespräsident nur die formalen Apsekte oder auch die inhaltlichen eines Gesetzes prüfen darf, mit einem praktischen Beispiel angereichert. Immerhin geht die Regierung Gusenbauer damit in die Verfassungsgeschichte ein.
Von den Medien eher unbemerkt aber immerhin doch auf ORF in einem Artikel wurde gewürdigt, dass der Bundespräsident auch eine Personalentscheidung von BM Berger überprüfen läßt, da bei der Bestellung eines hohen Postens Berger entgegen des Dreiervorschlages die Frau eines OLG Präsidenten bestellen will.
Nun auch der nächste verfassungsrechtliche Sündenfall. Die Pflegeamnestieverlängerung, die so wie sie beschlossen wird verfassungswidrig wäre, will die Regierung als Verfassungsgesetz beschließen. Bleibt nur zu hoffen, dass der VfGH hier nicht mitspielt und dieses Gesetz wegen Baugesetzwidrigkeit kassieren wird.
Insgesamt bleibt von dieser Regierung ein sehr, sehr, sehr schlechter Eindruck.
taciturus - 17. Jan, 12:07