17
Sep
2007

EU Grundlagenvertrag - Fußmattenkrimi bei Nacht und Nebel oder Verantwortung

Als der als EU Verfassung bekannte "Vertrag über eine Verfassung für Europa" durch das Parlament gewunken worden war, erlebten die Österreicher eine eigenartige Erscheinung. Über dieses Thema, welches doch ein gewisses nicht zu leugnendes politisches Gewicht mitbringt, nur wenig in Österreich in der öffentlichen Politik gesprochen wurde, lag plötzlich in aller Früh eine kleine (sie war wirklich klein und dünn) Broschüre vor der Tür. Am gleichen Tag, als die Abstimmung im Nationalrat stattfand und der Vertrag mit 182 Stimmen angenommen wurde.

Bekanntlich wurde der Vertrag nicht in allen Ländern ratifiziert und in Portugal arbeitet man gerade an der Ausarbeitung einer abgespeckten Version. Die Frage wird sich aber auch hier stellen, ob man eine Volksabstimmung durchführen wird.

Politisch eine schöne Frage über die man lange debattieren könnte. Wer für den Vertrag ist, wird aber gegen eine Abstimmung sein. Die Information ist viel zu dünn in der Bevölkerung. Wenn man im vorgegebenen Zeitrahmen eine gültige Ratifikation wünscht, wird man diesen Rückstand der letzten Jahre nicht aufholen. Weil wer weiß schon, wie eine Verordnung zu Stande kommt? Man muss ja schon froh sein, wenn die Leute wissen, was eine Verordnung ist. Einmal abgesehen davon, wie sie wirkt.

Rechtlich schaut die Sache schon nicht mehr so einfach aus. Unsere Bundesverfassung schreibt gem. Art 43 Abs 3 B-VG vor, dass eine Gesamtänderung (also eine tiefgreifende Änderung der Baugesetzte der Verfassung) eine Volksabstimmung verlangt.

Nach bisher herrschender Ansicht in der Lehre gelten die Baugesetzte der österreichischen Bundesverfassung als Integrationsschranke des Gemeinschaftsrechts. Sie stehen über dem Gemeinschaftsrecht und würde das Gemeinschaftsrecht eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung herbeiführen, dann müsste das Volk wieder zu den Urnen gerufen werden.
Mit dem VVE wäre das nicht mehr der Fall gewesen. Dann wäre klar gewesen, dass das Gemeinschaftsrecht auch über den Baugesetzten stehen würde und eine Gesamtänderung der Bundesverfassung durch das Gemeinschaftsrecht könnte ohne Volksabstimmung erfolgen.
Ergo ist der VVE eine Gesamtänderung und verlangt nach einer Gesamtänderung.

Es gibt aber auch gute Gründe, die gegen diese Notwendigkeit sprechen. Einerseits könnte man die Ansicht vertreten, dass das Gemeinschaftsrecht ohnehin bereits jetzt über den Baugesetzten steht oder dass diese Frage mit der Volksabstimmung 1994 konsumiert wurde.

Fakt ist aber, dass niemand so recht weiß, was passieren würde, wenn der VfGH in Jahren einmal vor der Frage stehen würde, ob der neue EU Vertrag auch gültig ratifiziert wurde und sich der Meinung anschließen würde, dass eine Gesamtänderung vorlag und damit die Ratifikation Österreichs nichtig war.

Verantwortungsvolle Politik könnte diesen Dilemma entgehen, indem man den neuen Vertrag im NR ratifiziert und dann einen Antrag auf abstrakte Normenprüfung an den VfGH stellt.
Man würde dadurch Rechtssicherheit erlangen und allen populistischen Kritiker wäre der Wind aus den Segeln genommen.
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