EU Reformvertrag
Vor wenigen Tagen stelle ich mir hier die Frage, was passieren würde, wenn Österreich den neuen Grundlagenvertrag der EU nicht verfassungskonform ratifizieren würde, da es hinsichtlich der Frage einer Gesamtänderung der Bundesverfassung beim alten Verfassungsvertrag bedenken gab.
Daher schickte ich an die Außenpolitiksprecher von ÖVP, SPÖ und Grünen eine Mail mit dieser Frage und Herr Schüssel und Frau Lunacek haben meine Frage an einen Experten weitergeleitet und jetzt ist die Frage beanwortet.
Beim neuen Vertrag ist klar festgelegt, dass durch den Vertrag keine Veränderung des Ranges von Gemeinschaftsrecht hervorgerufen werden soll. Damit ist klar, dass der neue Vertrag keine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung bewirkt und daher ist keine Volksabstimmung notwendig.
Daher schickte ich an die Außenpolitiksprecher von ÖVP, SPÖ und Grünen eine Mail mit dieser Frage und Herr Schüssel und Frau Lunacek haben meine Frage an einen Experten weitergeleitet und jetzt ist die Frage beanwortet.
Beim neuen Vertrag ist klar festgelegt, dass durch den Vertrag keine Veränderung des Ranges von Gemeinschaftsrecht hervorgerufen werden soll. Damit ist klar, dass der neue Vertrag keine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung bewirkt und daher ist keine Volksabstimmung notwendig.
taciturus - 3. Okt, 12:08