3
Okt
2007

EU Reformvertrag

Vor wenigen Tagen stelle ich mir hier die Frage, was passieren würde, wenn Österreich den neuen Grundlagenvertrag der EU nicht verfassungskonform ratifizieren würde, da es hinsichtlich der Frage einer Gesamtänderung der Bundesverfassung beim alten Verfassungsvertrag bedenken gab.

Daher schickte ich an die Außenpolitiksprecher von ÖVP, SPÖ und Grünen eine Mail mit dieser Frage und Herr Schüssel und Frau Lunacek haben meine Frage an einen Experten weitergeleitet und jetzt ist die Frage beanwortet.

Beim neuen Vertrag ist klar festgelegt, dass durch den Vertrag keine Veränderung des Ranges von Gemeinschaftsrecht hervorgerufen werden soll. Damit ist klar, dass der neue Vertrag keine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung bewirkt und daher ist keine Volksabstimmung notwendig.
logo

meiner meinung nach ...

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

quo vadis Regierung?
Seit dem Ultimatium von Kanzler Gusenbauer in der Pressestunde...
taciturus - 29. Feb, 12:55
Im Leben kommt wirklich...
Langsam frag ich mich, ob sich Kanzler Gusenbauer wirklich...
taciturus - 19. Jan, 10:35
Sündenfälle einer Regierung
Ein Jahr lang ist die Regierung Gusenbauer im Amt....
taciturus - 17. Jan, 12:14
Eine große Koalition...
Dieser Stehsatz wird sinngemäß immer wieder bemüht,...
taciturus - 3. Nov, 00:20
Öffentliche und veröffentlichte...
Es ist manchmal wirklich erstaunlich, wie weit diese...
taciturus - 17. Okt, 15:02

Links

Suche

 

Status

Online seit 6092 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 29. Feb, 12:55

Credits


Asyl
Bildung
EU
FPÖ
Gesellschaft
Grünen
Medien
ÖVP
Politik allgemein
SPÖ
Verkehrspolitik
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren